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   FG Berlin, 13.08.1996 - VII 222/94   

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https://dejure.org/1996,13567
FG Berlin, 13.08.1996 - VII 222/94 (https://dejure.org/1996,13567)
FG Berlin, Entscheidung vom 13.08.1996 - VII 222/94 (https://dejure.org/1996,13567)
FG Berlin, Entscheidung vom 13. August 1996 - VII 222/94 (https://dejure.org/1996,13567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiberuflichkeit eines Krankenpflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Berlin, 13.08.1996 - VII 222/94
    Unter fachlich vorgebildeten Arbeitskräften im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind aber auch solche zu verstehen, die eine dem Berufsträger gegenüber weniger qualifizierte Berufsausbildung haben, durch ihre Mithilfe die Arbeit des Berufsträgers aber jedenfalls in Teilbereichen ersetzen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind (BFH, BStBl II 1995, 732 ) .Die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist für die Freiberuflichkeit des Berufsträgers unschädlich, solange er bei der Erledigung der einzelnen Aufträge leitend und eigenverantwortlich tätig ist.
  • BFH, 07.10.1987 - X B 54/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin -

    Auszug aus FG Berlin, 13.08.1996 - VII 222/94
    Die Grenze zum Gewerbebetrieb ist deshalb überschritten, wenn der "Chef" sich nur noch um besonders wichtige oder besonders schwierige Aufträge selbst kümmert, die einfachen oder weniger bedeutsamen aber ganz seinen Mitarbeitern überlässt (BFH, BStBl II 1988, 17 ).
  • BFH, 16.12.1993 - V B 124/93

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Berlin, 13.08.1996 - VII 222/94
    Nicht heilberuflicher Art sind hingegen die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung (BFH/NV 1995, 652, 653).
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